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Aktuelle Beiträge

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Studenten und Landwirte im Dialog

Was für ein Tag! Gestern, am 27. November haben wir uns vor der Mensa der Hochschule Osnabrück mit einem Schweinestall-Aussteller aufgestellt und den Dialog mit Studenten gesucht. Wir sind auf viel Interesse gestoßen und wurden mit wahnsinnig spannenden Gesprächen und Diskussionen belohnt. ?

In Kooperation mit dem „Forum moderne Landwirtschaft“ haben wir vergangene Woche eine AgrarScout-Schulung angeboten. Teilnehmer waren Studenten aus dem Agrarbereich und Vereinsmitglieder, die sich selbst im Thema Öffentlichkeitsarbeit aus- und weiterbilden wollten. Nach der Theorie folgte heute die Praxis. Und die war ein voller Erfolg!

Im Vordergrund stand der direkte Dialog. Angeregte Diskussionen wurden vor allem mit vielen Vegetariern vor Ort geführt. Respekt und Ehrlichkeit haben unsere Gespräche geprägt. Eine Live-Schaltung zum Schweinehalter direkt in den Stall hat realistische Einblicke ermöglicht. Durch Facetime war somit ein Stalleinblick ganz ohne Gestank möglich. ?? Wir freuen uns über die vielen Besucher vor Ort, über das Interesse unserer Teilnehmer am AgrarScout-Projekt und danken dem „Forum moderne Landwirtschaft“ für die gelungene Kooperation!

Fotos: Annika Kracht

Stellungnahme zum Stern TV-Bericht

Gestern Abend zeigte Stern TV einen Beitrag zur Schweinehaltung. Im Beitrag sind Tierschutzverstöße zu sehen, aber auch falsche Aussagen sind enthalten. Daher haben wir eine Stellungnahme verfasst.

  1. Verstöße gegen geltende Gesetze sind nicht hinnehmbar. Dazu zählt u.a. die hier gezeigte Form der Nottötung von Saugferkeln. Nottötungen sind jedoch manchmal erforderlich, z.B. wenn Tiere verletzt oder schwer erkrankt sind. Diese müssen dann aber tierschutzgerecht mit Betäubung erfolgen. Genauso ist aber auch der Hausfriedensbruch der selbsternannten Tierschützer eine Straftat und muss geahndet werden.
  2. Die Behauptung, dass Sauen 44 % ihres Lebens in Kastenständen oder Ferkelschutzkörben eingesperrt werden ist falsch. Pro Zyklus sind es zwar etwa 40 % (etwa 4 Wochen in der Abferkelbucht und etwa 4,5 Wochen im Deckstall). Die restliche Zeit können sich die Sauen frei bewegen. Das Jahr vor der ersten Abferkelung verbringen die Sauen ohne Fixierung. Daher ist die obige Aussage falsch. Die Einzelhaltung wird betrieben, um das Verletzungsrisiko der Sauen zu reduzieren, eine erfolgreiche Einnistung der Embryonen zu gewährleisten und damit die Sauen die eigenen Ferkel nicht erdrücken. Die kurzzeitige Fixierung der Sau dient den Ferkeln zum Schutz. (Nähere Infos zur Einzelhaltung finden sie hier: https://massentierhaltung-aufgedeckt.de/index.php/aktuelles/142-kastenstand-urteilhttps://massentierhaltung-aufgedeckt.de/index.php/tierhaltung/schweinehaltung). Leider wurden die Vorteile der kurzfristigen Fixierung im Beitrag nicht erwähnt.
  3. Die vermeintlich zu engen Kastenstände sind nach aktuellem Recht zulässig. Das Urteil ist vor etwa einem halben Jahr gefällt worden und bezieht sich zunächst nur auf einen Betrieb. Eine bundesweite Umsetzung gibt es bisher noch nicht, hätte aber gewaltige strukturelle Brüche zur Folge, sodass kleine Betriebe vermutlich ausscheiden würden. Nähere Infos dazu finden Sie hier: https://massentierhaltung-aufgedeckt.de/index.php/aktuelles/142-kastenstand-urteil.
  4. Es ist wie beim Menschen auch beim Schwein möglich, Geburten einzuleiten. Nur weil ein Präparat im Stall vorhanden ist, heißt das nicht, dass alle Geburten vom Menschen eingeleitet werden. Vor allem ist der Vorwurf kurios, wenn die Aufnahmen in der Nacht entstanden sind und es angeblich keine Geburtsüberwachung gab. Wenn man Geburten einleitet, dann ja wohl so, dass die Abferkelung tagsüber stattfindet, denn jeder Landwirt ist an gesunden und vitalen Ferkeln interessiert.
  5. Bei der Betriebsgröße von 2400 Sauen ist es jedoch eher üblich, dass auch nachts eine Geburtsüberwachung stattfindet. Trotzdem ist es utopisch, dass man jede Geburt überwachen kann, auch wenn man als Betrieb alles dafür tut.
  6. Der Verbraucher will kleine Betriebe, eine effektive 24 Stunden Geburtsüberwachung ist aber im Familienbetrieb ohne Fremdarbeitskräfte utopisch.
  7. Leider passiert es aber, genauso wie auch in der freien Natur, dass nicht alle Ferkel überleben können. Die Überlebensrate ist im Stall jedoch sehr viel höher. Trotzdem ist es immer traurig, wenn vereinzelt Ferkel verenden, da sie zum Beispiel in der Eihülle gefangen sind.
  8. Problematisch wird es, wenn selbsternannte Tierschützer dies aber lieber filmen, statt zu helfen. Hier waren die kommerziellen Ziele wohl wichtiger, als das Tier zu retten. Dieses Phänomen ist beim Deutschen Tierschutzbüro ja mittlerweile schon bekannt. Außerdem sollten die Tierschützer sich fragen, ob sie durch ihr eindringen nicht erst Recht unnötigen Stress in den Stall gebracht haben.
  9. Wenn es den Aktivisten wirklich um Tierschutz ginge, hätte man nicht 5 Monate lang filmen müssen, sondern man hätte sofort einschreiten müssen. Anscheinend sind die kommerziellen Interessen beim Deutschen Tierschutzbüro aber größer. Dazu passt das Motto des Deutschen Tierschutzbüros doch perfekt: „Wir kämpfen für Tierrechte und gegen Massentierhaltung – Wir sind da, wenn Tiere uns brauchen!“ …. oder auch nicht.
  10. Leider war bei der anschließenden Diskussion kein Vertreter der Landwirtschaft dabei, sodass man von einer sehr einseitigen Berichterstattung sprechen kann.

Greenpeace findet Antibiotikarückstände und multiresistente Keime in der Gülle. Der Skandal ist aber bei Greenpeace und in den Medien zu finden.

Greenpeace hat in 19 Gülleproben aus Schweineställen nach Antibiotikarückständen und multiresistenten Keimen gesucht. In 13 der 19 Proben stellte Greenpeace ESBL-bildende Bakterien fest. Sechs der 13 Proben wiesen mehrfachresistente ESBL-Bakterien auf. Außerdem wurden in 15 Proben Rückstände von Antibiotika gefunden. In elf Proben lagen die Rückstände oberhalb der Bestimmungsgrenze, in vier Proben unterhalb der Bestimmungsgrenze. Im Ergebnis zeigte sich jedoch, dass „in den Proben mit Nachweisen […] meist vergleichsweise niedrige Konzentrationen [von Antibiotikarückständen] gefunden [wurden]“. Diese Info wird jedoch nur in der Studie erwähnt, aber nicht in der Pressemeldung.

Da in der Tierhaltung bakterielle Erkrankungen auftreten können, werden nach tierärztlicher Verordnung Antibiotika eingesetzt. Die Wirkstoffe werden im Körper abgebaut und ausgeschieden. Natürlich können dabei auch resistente Erreger ausgeschieden werden. Genauso ist es auch beim Menschen, denn auch in kommunalen Abwässern und Krankenhausabwässern sind Antibiotikarückstände und multiresistente Keime zu finden. Oft in viel höherer Konzentration. Das ist oft das Hauptargument, warum Landwirte Klärschlamm nicht auf ihren Ackerflächen ausbringen wollen.

Wo ist also der Skandal?
Leider hat Greenpeace die Ergebnisse der Untersuchung in der Pressemeldung nicht eingeordnet und nicht erwähnt, dass die Rückstände von Antibiotika in der Gülle vergleichsweise gering sind. Das hat vermutlich mit der gesteigerten Spendenbereitschaft zu tun, wenn Greenpeace auf komplexen Fragen zu Antibiotikaresistenzen die einfache Antwort Nutztierhaltung gibt. Wünschenswert wäre es, wenn Greenpeace auch endlich das „One-Health-Prinzip“ anerkennt und nicht ständig die Schuld für Antibiotikaresistenzen nur der Tierhaltung zuschiebt. Mit den bisherigen Methoden verspielt Greenpeace nämlich seine Glaubwürdigkeit. Skandalös wird es aber, wenn Greenpeace in der Pressemeldung versucht, einen Zusammenhang zwischen den 25.000 Todesfällen in Europa und den Antibiotikaresistenzen in der Nutztierhaltung herzustellen, dabei aber verschweigt, dass dies vor allem auf die Humanmedizin zurückzuführen ist. Problematisch ist dabei vor allem die Tatsache, dass in der Originalstudie ausdrücklich darauf hingewiesen wird. So enthält die Studie die Aussage, dass die Auswirkung der multiresistenten Keime auf die Humanmedizin derzeit schwer zu beurteilen sei und die Herkunft der Keime nach einer Infektion kaum nachweisbar sei.

Skandalös finden wir aber auch, dass viele Medien die Aussagen der Pressemeldung von Greenpeace vor allem im Hörfunk fast vollständig übernommen haben, ohne die Ergebnisse nach guter journalistischer Pflicht erst zu recherchieren und dann einzuordnen.

Gestern stellte der NDR sein neues Onlinespiel „Schlauer Bauer“ vor. Im Multiplechoice-Spiel kann man entweder einen Schweinemast- oder Milchviehbetrieb führen. Dabei werden Fragen u.a. zur Haltung, Fütterung und tierärztlichen Versorgung gestellt. Tenor des Spiels ist, je schlechter die Tiere gehalten werden, je schlechter das Futter und je schlechter die tierärztliche Versorgung, desto höher der Gewinn. Sachliche Argumente, dass verschimmeltes Futter durch die hohe Mykotoxinbelastung und zu hohe Belegdichten die Leistung reduzieren und eine ständige Antibiotikagabe Unsummen an Geld kostet, zählen wohl nicht.

Das angebliche Ziel, zu vermitteln, dass Haltungsbedingungen oberhalb des gesetzlichen Standards, mehr Geld kosten, hätte man auch ohne dieses Spiel erreichen können. So bleibt wieder einmal nur die Unterstellung, wer sich nicht ums Tierwohl schert, erwirtschaftet den größten Gewinn, da Kontrollen ja angeblich zu lasch seien.

Oder ist es bei Journalisten so, dass die vernünftig arbeitenden Journalisten arbeitslos werden und die, die sich nicht an den Pressekodex halten, schlecht recherchieren und vielleicht sogar gerügt werden, das meiste Geld verdienen?

Mit dieser Methode macht der „Qualitätsjournalismus“ vom NDR mal wieder keine Werbung für den öffentlich finanzierten Rundfunk, da der ausgewogene Journalismus vernachlässigt wird und nur die völlig falsche Botschaft vermittelt wird, dass gesetzeswidrige Handlungen das meiste Geld bringen.

Nach dem Beschluss des Kabinetts am 5. April über die neue Düngeverordnung, steht dem Inkrafttreten der Novelle nun nichts mehr im Wege. Das sind die Neuerungen, die auf die Landwirte zukommen:

Eine besonders wichtige Neuerung ist die Umstellung von der Feld-Stall-Bilanz zur Hoftor-Bilanz für Betriebe mit bestimmter Größe und Tierzahl. Bei der Feld-Stall Bilanz wird ermittelt welche Nährstoffmengen über mineralische und organische Düngung auf den Flächen ausgebracht und welche über das Erntegut wieder abgefahren werden. Bei der Hoftor-Bilanz (auch Stoffstrombilanz genannt) werden nur Nährstoffströme erfasst, die in den Betrieb gelangen und ihn wieder verlassen. Also z.B. Futtermittel, Vieh, Milch, Saatgut, Ernteprodukte und Düngemittel. Diese werden bilanziert. Erträge von Futterflächen werden dabei nicht weiter erfasst, da sie nur im Betrieb zirkulieren. Mit der neuen Bilanzierungsmethode ändert sich das Ergebnis der Bilanzierung bei Ackerbaubetrieben nicht. Bei viehhaltenden Betrieben kann es jedoch größere Abweichungen von bis zu 80 kg Stickstoff zur bisherigen Feld-Stall Bilanz geben.

Eine weitere Neuerung ist die Senkung des N und des P Saldos. Im Schnitt von 6 Jahren darf es dann nur noch einen Düngeüberschuss von 10 statt 20 kg Phosphat pro ha und einen Überschuss von 50 statt 60 kg Stickstoff pro ha im Dreijahresschnitt geben. Gewisse Überschüsse müssen erlaubt sein, da bei der Düngeplanung die Ertragserwartung durch die unvorhersehbare Witterung im Jahresverlauf nicht genau bestimmt werden kann. Diese neue Regelung hat gerade in Bezug auf Phosphat zur Folge, dass unterversorgte Böden nicht mehr aufgedüngt werden können.

In Zukunft werden für die Ausbringung von organischen Düngern nur noch Techniken zulässig sein, die eine bodennahe und damit verlustarme Ausbringung ermöglichen. Gülle wird dann also auch mit weniger Geruchsbelastung verteilt werden, sofern diese Techniken nicht jetzt schon verwendet werden. Die Sperrfristen für die Ausbringung von Dünger werden verlängert. Auch nur sehr langsam umsetzbare Dünger wie Kompost und Festmist dürfen dann von Mitte November bis Ende Januar nicht mehr ausgebracht werden. Zusätzliche muss die Lagerkapazität für Gülle für Betriebe ohne eigene Ausbringflächen auf 9 Monate erhöht werden. Neu ist, dass nun auch die Gärreste von Biogasanlagen in die Düngeverordnung aufgenommen werden. Bisher wurden nur Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft berücksichtigt. Die pflanzlichen Nährstoffe aus Biogasanlagen unterlagen dieser Regelung nicht.

 

Bei Verstößen gegen den neuen Entwurf können Sanktionen bei den Flächenprämien und Bußgelder von bis zu 150.000 Euro erlassen werden. Auch soll es eine Länderermächtigung geben. Durch diese können die Bundesländer die Vorgaben noch weiter verschärfen und beispielsweise in bestimmten Regionen eine Phosphatdüngung untersagen.

Letze Woche wurde der gemeinsame Jahresbericht zu Antibiotikaresistenzen von der EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) und dem ECDC (Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten) vorgestellt. Dabei wurden vereinzelte Carbapenemresistenzen bei Nutztieren und Fleischproben festgestellt. In Deutschland wurden seit 2011 in 5 Nutztierbeständen Carbapenemasen gefunden. Carbapeneme gelten als Reserveantibiotika und sind nur in der Humanmedizin zugelassen und sollten dort nur sparsam verwendet werden. In der Veterinärmedizin sind sie verboten und werden auch nicht eingesetzt.

 

Die Nachweiszahlen von Carbapenemresistenzen in der Nutztierhaltung sind in Europa sehr gering, Sorge bereitet den Behörden jedoch das Auftreten überhaupt. Die europäischen Behörden warnen daher, dass Antibiotikaresistenzen eine „ernstzunehmende Bedrohung für die Gesundheit von Mensch und Tier“ seien. Journalist Jörg Held vermisst in der Debatte jedoch den Verweis auf die deutlich größeren Resistenznachweiszahlen in der Humanmedizin. So gab es 2015 in Deutschland in der Humanmedizin 3.089 Fälle von Carbapenemresistenzen.

Es ist jedoch offen, wie diese resistenten Keime auf die Nutztiere gelangen konnten, da es keine zugelassenen Tierarzneimittel mit diesem Antibiotikawirkstoff gibt. Denkbar sind belebte Vektoren wie Personen, Wildtiere und Schaderreger oder auch unbelebte Vektoren wie Wasser und Luft. Für das BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) ist bisher unklar, welcher Übertragungsweg ursächlich ist. Auch Kläranlagen stehen laut dem BfR in Verdacht.

Wir meinen, dass es wichtig ist, die Eintragsquelle ausfindig zu machen. Man sollte das Thema ernst nehmen, aber auch nicht übertreiben, da es sich um Einzelfälle handelt. Fairerweise sollte aber die Schuld nicht nur bei der Veterinärmedizin gesucht werden, sondern auch die Probleme in der Humanmedizin sollten thematisiert werden. Für uns ist es wichtig, den „One-Health-Ansatz“ zu verfolgen, d.h. die Gesundheit von Mensch und Tier muss als Gesamtheit betrachtet werden. Daher sollte man nicht pauschal Landwirtschaft und Tierhaltung verteufeln, da zum Beispiel MRSA-Keime laut BfR nur zu einem sehr geringen Teil (2 %) für Infektionen beim Menschen verantwortlich sind. Festzuhalten bleibt außerdem, dass der Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung in den letzten Jahren halbiert worden ist. Auch weiterhin ist es das Ziel, sowohl in der Veterinär- als auch Humanmedizin, den Einsatz von Antibiotika auf ein Minimum zu reduzieren. Dies darf aber nicht zu Lasten der Gesundheit und zu Lasten der Behandlungstage gehen, da dies die Resistenzbildung fördert.

Quellen:

 

Unser Verein Tierhaltung modern und transparent e.V. veranstaltete in der Vorweihnachtszeit an der Hochschule Osnabrück eine Podiumsdiskussion. Nach zahlreichen kritischen Berichten über die Tierhaltung in Sendungen, wie Panorama und Co. stand das Thema Medien und Landwirtschaft im Fokus der Diskussion. Zur Veranstaltung eingeladen hatte der Verein Oda Lambrecht (freie Journalistin), Gerhardt Schmidt (Medien-Coach) und Thomas Ostendorf (Landwirt). Die Moderation wurde durch Prof. Dr. Karin Schnitker der Hochschule Osnabrück übernommen.

Über 100 Besucher haben sich für die Veranstaltung interessiert

 

Die freie Journalistin Frau Lamprecht betonte, dass der Dialog zu den Landwirten auch außerhalb der Berichterstattung wichtig sei. „Journalisten wollen Landwirte nicht durch den Dreck ziehen“ betonte Lamprecht. Alle Materialien und Informationen, die ihr zugespielt werden lässt sie durch zuverlässige und unabhängige Quellen, wie Veterinäre und Wissenschaftler überprüfen. Die freie Journalistin stellt immer wieder fest, dass die Landwirtschaftsbranche kritische Berichte als Pauschalkritik aufnimmt und sich besonders stark angegriffen fühlt. Aus keiner anderen Branche erhalte sie nach Berichterstattungen so viele Beschwerden wie aus dem Agrarsektor. Frau Lamprecht berichtete, dass bei der Recherche zu allgemeinen Themen, wie Tage des offenen Hofes eine hohe Dialog- und Kooperationsbereitschaft seitens der Branche bestehe. Bei konkreten Fragen sei es schwieriger. Wenn sie bei Telefonaten ihren Namen und die Anfrage zu einem Gespräch stellt werde der Hörer oft direkt aufgelegt. Lamprecht gab den Zuhörern der Podiumsdiskussion auf den Weg, auch vor der Kamera offen über Probleme in der  Landwirtschaft zu sprechen. Alle kritischen Themen unter den Teppich zu kehren sei der falsche Weg.

Landwirt Thomas Ostendorf aus Ochtrup stellte zu Anfang seines Statements die Definitionen von Medien und Landwirtschaft gegenüber. Die Medien seien mitten in der Gesellschaft. Sowohl vor als auch hinter den Kulissen. Die Landwirte dagegen leben in ihrer „eigenen Welt“, draußen vor der Stadt. Nur selten verirrt sich ein interessierter Verbraucher auf die Höfe. „Was bleibt sind die Bauern da draußen und volle Läden in der Stadt“, betont Ostendorf. Einige Landwirte denken immer noch, dass kommunizieren nicht nötig sei. Der Landwirt und Agrarblogger motivierte dazu, die Tore seines Hofes für Besuchergruppen zu öffnen und über die sozialen Medien oder einer eigenen Internetseite seine Arbeit transparent zu machen. Nur so schaffe es die Landwirtschaft zurück in die Mitte der Gesellschaft.

Der Medien-Coach und frühere Journalist Gerhard Schmidt sieht sowohl die Medien als auch die Landwirtschaft in der Kritik. Er kritisiert einerseits die Journalisten. Diese wissen oft nichts über die Landwirtschaft und haben eine Menge Vorurteile. Das schlage sich in der Berichterstattung wieder. Schmidt betonte aber auch, dass sich die Landwirte lange vor der Öffentlichkeit versteckt haben. Er hat Verständnis für die Landwirte. Die „Urangst“ der Landwirte vor den Medien kommt nicht von ungefähr. Schon oft wurde die Landwirtschaft in Berichten schlecht dargestellt und unfair behandelt.

Insgesamt konnte festgestellt werden, dass das Thema Medien und Landwirtschaft auf hohes Interesse stoß. Der prall gefüllte Saal mit Landwirten und Agrarstudenten hatte viele Fragen an die Referenten und hohen Diskussionsbedarf.

Was wird aus dem Kastenstand?

Am 24. November 2015 fällten die Richter des Magdeburger Verwaltungsgericht das sogenannte „Magdeburger Urteil“. Demnach muss es jedem Schwein entsprechend seiner Größe möglich sein, im Haltungssystem jederzeit ungehindert in Seitenlage mit ausgestreckten Beinen zu ruhen. Das bedeutet, dass der Kastenstand mindestens so breit sein muss, wie die Schulterhöhe des Schweines. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte im November 2016 das „Magdeburger Urteil“ und wies eine Klage ab.

Daher gab in dieser Woche das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einen Erlass zum Kastenstandurteil heraus. Darin fordert das Ministerium die Tierhalter auf, innerhalb der nächsten 6 Monate, in begründeten Ausnahmen auch 12 Monaten, ein entsprechendes Umbaukonzept vorzulegen. Für Umbaumaßnahmen will das Ministerium jedoch im Rahmen des Agrarinvestitionsförderprogrammes Fördermittel bereitstellen.

Sauen dürfen nach dem Absetzen bis zum 28. Tag nach der Besamung im Kastenstand fixiert werden. Danach werden sie bis kurz vor der Geburt in Gruppen gehalten. Dieser Erlass bedeutet, dass zukünftig die Sauen nach der Besamung nicht mehr bis zur Trächtigkeitskontrolle in den bisherigen Kastenständen stehen dürfen. Entweder müssen breitere Kastenstände eingebaut werden oder die Gruppenhaltung muss schon direkt nach der Besamung praktiziert werden. Breitere Kastenstände erhöhen jedoch das Verletzungsrisiko, da die Sauen beim Versuch sich umzudrehen einklemmen könnten. Gruppenhaltung direkt nach der Besamung führt zu Gruppenkämpfen. Dadurch ist die Einnistung der befruchteten Eizellen deutlich erschwert oder es kommt durch den Stress zu Aborten.

Aufgrund der kurzfristigen Umsetzung besteht eine große Gefahr für die Existenz der Sauenhalter, insbesondere der kleinbäuerlichen Betriebe. Wir fordern daher eine klare, einheitliche Lösung für Deutschland, damit nicht jedes Bundesland individuelle Erlasse herausgibt. Dabei sollte die Verhältnismäßigkeit beachtet werden, indem ausreichende Übergangsfristen für Altgebäude eingehalten werden. Wenn es keine Übergangsfristen gibt, dann steht ein sehr starker Strukturwandel in der Sauenhaltung bevor, der vor allem die Familienbetriebe betrifft. Das würde die Zahl der Importferkel weiter erhöhen. Auf die Haltungsbedingungen dort haben wir aber kaum Einfluss.

OBEN