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Month: Januar 2017

Was wird aus dem Kastenstand?

Freitag, 06 Januar 2017 von ma

Am 24. November 2015 fällten die Richter des Magdeburger Verwaltungsgericht das sogenannte „Magdeburger Urteil“. Demnach muss es jedem Schwein entsprechend seiner Größe möglich sein, im Haltungssystem jederzeit ungehindert in Seitenlage mit ausgestreckten Beinen zu ruhen. Das bedeutet, dass der Kastenstand mindestens so breit sein muss, wie die Schulterhöhe des Schweines. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte im November 2016 das „Magdeburger Urteil“ und wies eine Klage ab.

Daher gab in dieser Woche das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einen Erlass zum Kastenstandurteil heraus. Darin fordert das Ministerium die Tierhalter auf, innerhalb der nächsten 6 Monate, in begründeten Ausnahmen auch 12 Monaten, ein entsprechendes Umbaukonzept vorzulegen. Für Umbaumaßnahmen will das Ministerium jedoch im Rahmen des Agrarinvestitionsförderprogrammes Fördermittel bereitstellen.

Sauen dürfen nach dem Absetzen bis zum 28. Tag nach der Besamung im Kastenstand fixiert werden. Danach werden sie bis kurz vor der Geburt in Gruppen gehalten. Dieser Erlass bedeutet, dass zukünftig die Sauen nach der Besamung nicht mehr bis zur Trächtigkeitskontrolle in den bisherigen Kastenständen stehen dürfen. Entweder müssen breitere Kastenstände eingebaut werden oder die Gruppenhaltung muss schon direkt nach der Besamung praktiziert werden. Breitere Kastenstände erhöhen jedoch das Verletzungsrisiko, da die Sauen beim Versuch sich umzudrehen einklemmen könnten. Gruppenhaltung direkt nach der Besamung führt zu Gruppenkämpfen. Dadurch ist die Einnistung der befruchteten Eizellen deutlich erschwert oder es kommt durch den Stress zu Aborten.

Aufgrund der kurzfristigen Umsetzung besteht eine große Gefahr für die Existenz der Sauenhalter, insbesondere der kleinbäuerlichen Betriebe. Wir fordern daher eine klare, einheitliche Lösung für Deutschland, damit nicht jedes Bundesland individuelle Erlasse herausgibt. Dabei sollte die Verhältnismäßigkeit beachtet werden, indem ausreichende Übergangsfristen für Altgebäude eingehalten werden. Wenn es keine Übergangsfristen gibt, dann steht ein sehr starker Strukturwandel in der Sauenhaltung bevor, der vor allem die Familienbetriebe betrifft. Das würde die Zahl der Importferkel weiter erhöhen. Auf die Haltungsbedingungen dort haben wir aber kaum Einfluss.

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