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Studenten und Landwirte im Dialog
Was für ein Tag! Gestern, am 27. November haben wir uns vor der Mensa der Hochschule Osnabrück mit einem Schweinestall-Aussteller aufgestellt und den Dialog mit Studenten gesucht. Wir sind auf viel Interesse gestoßen und wurden mit wahnsinnig spannenden Gesprächen und Diskussionen belohnt. ?
In Kooperation mit dem „Forum moderne Landwirtschaft“ haben wir vergangene Woche eine AgrarScout-Schulung angeboten. Teilnehmer waren Studenten aus dem Agrarbereich und Vereinsmitglieder, die sich selbst im Thema Öffentlichkeitsarbeit aus- und weiterbilden wollten. Nach der Theorie folgte heute die Praxis. Und die war ein voller Erfolg!
Im Vordergrund stand der direkte Dialog. Angeregte Diskussionen wurden vor allem mit vielen Vegetariern vor Ort geführt. Respekt und Ehrlichkeit haben unsere Gespräche geprägt. Eine Live-Schaltung zum Schweinehalter direkt in den Stall hat realistische Einblicke ermöglicht. Durch Facetime war somit ein Stalleinblick ganz ohne Gestank möglich. ?? Wir freuen uns über die vielen Besucher vor Ort, über das Interesse unserer Teilnehmer am AgrarScout-Projekt und danken dem „Forum moderne Landwirtschaft“ für die gelungene Kooperation!
Fotos: Annika Kracht
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„Dieser Stall wird videoüberwacht“
Was Landwirte tun können, um im Fall von Stalleinbrüchen auf der sicheren Seite zu stehen
Osnabrück. Beim Fachsymposium Landwirtschaft, das die Absolventenvereinigung Landwirtschaft und Ökotrophologie e.V. am 28. November 2017 gemeinsam mit dem Verein Tierhaltung modern und transparent veranstaltete, ging es um das Thema Stalleinbrüche. Rund 200 Studenten und Absolventen versammelten sich in der Hochschule Osnabrück, um den Referenten Nadine Henke (Tierärztin sowie Tierhalterin und Betreiberin der Facebookseiten „Brokser Sauen“ und „Bauernwiki“), Kim Gericke (Rechtsanwältin) und Hermann Gruppe, MdL (FDP) zuzuhören.
Moderator Professor Michael Währisch eröffnete die Debatte mit einer Gegenüberstellung von Pro und Contra von Stalleinbrüchen. Welche rechtfertigenden Gründe gibt es für den Hausfriedensbruch? Neben dieser Fragestellung sollte auch geklärt werden, wie Landwirte den Einbrüchen vorbeugen können und was getan werden muss, um im Ernstfall auf der sicheren Seite zu sein.
Für Nadine Henke ist die Antwort aktive Öffentlichkeitsarbeit. „Wir halten 2000 Sauen, wir sind klassische Massentierhalter. Trotzdem behaupten wir: ‚Das, was wir machen, ist tiergerecht! ‘“, begann Henke ihren Vortrag. Tierrechtsaktivisten können keinen Skandal erfinden, wenn vorher schon alles online ist, so ihre These. „Seid schon vor der Krise online und zeigt euch“, sagte sie und erklärte, dass betriebliche Schwachstellen, sofern sie nicht behoben werden können, oft dennoch kommuniziert werden können – und das nehme Kritikern den Wind aus den Segeln. Als sie 2014 selbst Opfer eines Stalleinbruchs wurde, fand sie im Stall ihre Jungsauen bei fließendem Wasser in der Gülle stehend vor. Relativ eindeutig war zu erkennen, dass sich hier jemand illegal Zutritt verschafft hatte. Bevor schaurige Bilder verbreitet werden konnten, setzte Henke selbst Fotos davon auf ihre Facebookseite. Zwar wurden die Einbrecher nie gefunden, doch Henkes Familie blieb viel Ärger erspart. Für 20.000 € investierte der Betrieb in ein Überwachungssystem: Außenkameras und Türkontakte sollen den Stall für die Mitarbeiter sicherer machen und den Stall vor unbefugtem Betreten schützen.
Die Frage, ob auf diese Weise erlangtes Videomaterial vor Gericht überhaupt verwendet werden darf, konnte Rechtsanwältin Kim Gericke beantworten. Sie empfahl, ein Schild mit der Aufschrift „Dieser Stall wird videoüberwacht“ aufzuhängen. Dass Einbruch nicht gleich Einbruch ist, konnte die Rechtsanwältin anhand einiger Paragraphen des Strafgesetzbuches verdeutlichen. So sind in Sachen Stalleinbruch vor allem die Paragraphen §123 StGB Hausfriedensbruch, §303 StGB Sachbeschädigung, §201 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes und §243 Besonders schwerer Fall des Diebstahls relevant. Interessant war für viele, dass bereits das Hereintragen von Keimen in den Stall als Sachbeschädigung geführt wird. Gericke erklärte, dass Einbrüche nur auf Antrag strafrechtlich verfolgt würden und dieser Strafantrag unbedingt binnen drei Monate vom Betriebsinhaber persönlich gestellt werden müsse.
Wenn der oder die Täter gefasst wurden und es zum Gerichtsverfahren kommt – wieso kann es dann zu Freisprüchen kommen? Die Rechtsanwältin erklärte, dass Gesellschaft und Medien gewissermaßen die Aufgabe haben, die Gewaltenteilung im Staatssystem zu kontrollieren. Wenn für diese Kontrolle ein Rechtsbruch begangen wird, wird geprüft, ob nach §34 StGB ein rechtfertigender Notstand vorliegt:
- 34 StGB Wer in einer (…) nicht anders abwendbaren Gefahr (…) eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn (…) das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Wie Gericke erklärte, steht also auf der einen Seite der Landwirt mit Recht auf Privat- und Sozialsphäre, Recht am eigenen Wort und Verfügungsrecht über die eigene Darstellung. Auf der anderen Seite stehen der Tierschutz sowie die Presse- & Meinungsfreiheit. Nach richterlicher Unabhängigkeit werde die Entscheidung gefällt, wo das überwiegende Interesse liegt. Eine Freisprechung der Einbrecher erfolge meist dann, wenn die zuständigen Behörden vor Ort untätig seien und gerichtliche Kontrollen vor Ort nicht möglich seien. Darüber hinaus muss es das Ziel der Täter gewesen sein, erhebliche Verstöße aufzudecken und dies muss auch das Ergebnis sein, führte Gericke auf.
Sie legte allen anwesenden Landwirten ans Herz, ihre Arbeit im Stall so detailliert wie möglich zu dokumentieren um im Ernstfall die fachmäßige Arbeit beweisen zu können. Wer im Stall unbefugte Personen erwische, sollte auf keinen Fall handgreiflich werden. Das Festhalterecht erlaube aber, die Person kurzfristig einzusperren – und das sollte man tun, empfahl die Rechtsanwältin, denn eine Anzeige gegen Unbekannt verlaufe meist im Sand. Und solange die Gesellschaft meine, dass gesetzliche Kontrollen nicht ausreichen, werden Stalleinbrüche wohl als gerechtfertigt gelten, so Gericke.
Auch die Politik war durch FDP-Politiker Hermann Grupe vertreten, der die niedersächsische Landwirtschaftspolitik der letzten Jahre in Frage stellte. Die Information der Gesellschaft über die Umstände in Land- und Tierwirtschaft seien zentral wichtig, doch Grupe distanzierte sich ausdrücklich von der Verwendung von „Zerrbildern“. Er wünsche sich mehr Sachlichkeit in der Debatte, weniger Anprangerung. Wichtig sei es, Vorwürfen gegen Tierquälerei die Gründe zu entziehen. Der FDP-Politiker erklärte seinen Ansatz, Anreize zu schaffen, um die Tierhalter zu ermutigen, mehr Tierwohlprojekte umzusetzen. Außerdem erklärte er, man müsse die „Deutungshoheit in der Gesellschaft durch Ehrlichkeit erreichen, gerade bei der jungen Generation“. Ehrliche Bilder, sachliche Darstellung – um Einbrüchen entgegen zu wirken, scheint dies grundlegend.
In der anschließenden Podiumsdiskussion wurden die vielen Fragen der Zuhörer geklärt und diskutiert. Stalleinbrüche sind ein emotionales Thema und viele Landwirte wissen, dass sie sich darauf vorbereiten sollten. Ein großes Dankeschön geht an die drei Referenten sowie an Herrn Prof. Währisch für die gelungene Moderation!
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