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Donnerstag, 29 November 2018 / Veröffentlicht in Allgemein, Pressemitteilungen, Stellungnahmen

Was für ein Tag! Gestern, am 27. November haben wir uns vor der Mensa der Hochschule Osnabrück mit einem Schweinestall-Aussteller aufgestellt und den Dialog mit Studenten gesucht. Wir sind auf viel Interesse gestoßen und wurden mit wahnsinnig spannenden Gesprächen und Diskussionen belohnt. ?

In Kooperation mit dem „Forum moderne Landwirtschaft“ haben wir vergangene Woche eine AgrarScout-Schulung angeboten. Teilnehmer waren Studenten aus dem Agrarbereich und Vereinsmitglieder, die sich selbst im Thema Öffentlichkeitsarbeit aus- und weiterbilden wollten. Nach der Theorie folgte heute die Praxis. Und die war ein voller Erfolg!

Im Vordergrund stand der direkte Dialog. Angeregte Diskussionen wurden vor allem mit vielen Vegetariern vor Ort geführt. Respekt und Ehrlichkeit haben unsere Gespräche geprägt. Eine Live-Schaltung zum Schweinehalter direkt in den Stall hat realistische Einblicke ermöglicht. Durch Facetime war somit ein Stalleinblick ganz ohne Gestank möglich. ?? Wir freuen uns über die vielen Besucher vor Ort, über das Interesse unserer Teilnehmer am AgrarScout-Projekt und danken dem „Forum moderne Landwirtschaft“ für die gelungene Kooperation!

Fotos: Annika Kracht

Freitag, 01 Dezember 2017 / Veröffentlicht in Pressemitteilungen

Was Landwirte tun können, um im Fall von Stalleinbrüchen auf der sicheren Seite zu stehen

Osnabrück. Beim Fachsymposium Landwirtschaft, das die Absolventenvereinigung Landwirtschaft und Ökotrophologie e.V. am 28. November 2017 gemeinsam mit dem Verein Tierhaltung modern und transparent veranstaltete, ging es um das Thema Stalleinbrüche. Rund 200 Studenten und Absolventen versammelten sich in der Hochschule Osnabrück, um den Referenten Nadine Henke (Tierärztin sowie Tierhalterin und Betreiberin der Facebookseiten „Brokser Sauen“ und „Bauernwiki“), Kim Gericke (Rechtsanwältin) und Hermann Gruppe, MdL (FDP) zuzuhören.

Moderator Professor Michael Währisch eröffnete die Debatte mit einer Gegenüberstellung von Pro und Contra von Stalleinbrüchen. Welche rechtfertigenden Gründe gibt es für den Hausfriedensbruch? Neben dieser Fragestellung sollte auch geklärt werden, wie Landwirte den Einbrüchen vorbeugen können und was getan werden muss, um im Ernstfall auf der sicheren Seite zu sein.

Für Nadine Henke ist die Antwort aktive Öffentlichkeitsarbeit. „Wir halten 2000 Sauen, wir sind klassische Massentierhalter. Trotzdem behaupten wir: ‚Das, was wir machen, ist tiergerecht! ‘“, begann Henke ihren Vortrag. Tierrechtsaktivisten können keinen Skandal erfinden, wenn vorher schon alles online ist, so ihre These. „Seid schon vor der Krise online und zeigt euch“, sagte sie und erklärte, dass betriebliche Schwachstellen, sofern sie nicht behoben werden können, oft dennoch kommuniziert werden können – und das nehme Kritikern den Wind aus den Segeln. Als sie 2014 selbst Opfer eines Stalleinbruchs wurde, fand sie im Stall ihre Jungsauen bei fließendem Wasser in der Gülle stehend vor. Relativ eindeutig war zu erkennen, dass sich hier jemand illegal Zutritt verschafft hatte. Bevor schaurige Bilder verbreitet werden konnten, setzte Henke selbst Fotos davon auf ihre Facebookseite. Zwar wurden die Einbrecher nie gefunden, doch Henkes Familie blieb viel Ärger erspart. Für 20.000 € investierte der Betrieb in ein Überwachungssystem: Außenkameras und Türkontakte sollen den Stall für die Mitarbeiter sicherer machen und den Stall vor unbefugtem Betreten schützen.

Die Frage, ob auf diese Weise erlangtes Videomaterial vor Gericht überhaupt verwendet werden darf, konnte Rechtsanwältin Kim Gericke beantworten. Sie empfahl, ein Schild mit der Aufschrift „Dieser Stall wird videoüberwacht“ aufzuhängen. Dass Einbruch nicht gleich Einbruch ist, konnte die Rechtsanwältin anhand einiger Paragraphen des Strafgesetzbuches verdeutlichen. So sind in Sachen Stalleinbruch vor allem die Paragraphen §123 StGB Hausfriedensbruch, §303 StGB Sachbeschädigung, §201 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes und §243 Besonders schwerer Fall des Diebstahls relevant. Interessant war für viele, dass bereits das Hereintragen von Keimen in den Stall als Sachbeschädigung geführt wird. Gericke erklärte, dass Einbrüche nur auf Antrag strafrechtlich verfolgt würden und dieser Strafantrag unbedingt binnen drei Monate vom Betriebsinhaber persönlich gestellt werden müsse.

Wenn der oder die Täter gefasst wurden und es zum Gerichtsverfahren kommt – wieso kann es dann zu Freisprüchen kommen? Die Rechtsanwältin erklärte, dass Gesellschaft und Medien gewissermaßen die Aufgabe haben, die Gewaltenteilung im Staatssystem zu kontrollieren. Wenn für diese Kontrolle ein Rechtsbruch begangen wird, wird geprüft, ob nach §34 StGB ein rechtfertigender Notstand vorliegt:

  • 34 StGB Wer in einer (…) nicht anders abwendbaren Gefahr (…) eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn (…) das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Wie Gericke erklärte, steht also auf der einen Seite der Landwirt mit Recht auf Privat- und Sozialsphäre, Recht am eigenen Wort und Verfügungsrecht über die eigene Darstellung. Auf der anderen Seite stehen der Tierschutz sowie die Presse- & Meinungsfreiheit. Nach richterlicher Unabhängigkeit werde die Entscheidung gefällt, wo das überwiegende Interesse liegt. Eine Freisprechung der Einbrecher erfolge meist dann, wenn die zuständigen Behörden vor Ort untätig seien und gerichtliche Kontrollen vor Ort nicht möglich seien. Darüber hinaus muss es das Ziel der Täter gewesen sein, erhebliche Verstöße aufzudecken und dies muss auch das Ergebnis sein, führte Gericke auf.

Sie legte allen anwesenden Landwirten ans Herz, ihre Arbeit im Stall so detailliert wie möglich zu dokumentieren um im Ernstfall die fachmäßige Arbeit beweisen zu können. Wer im Stall unbefugte Personen erwische, sollte auf keinen Fall handgreiflich werden. Das Festhalterecht erlaube aber, die Person kurzfristig einzusperren – und das sollte man tun, empfahl die Rechtsanwältin, denn eine Anzeige gegen Unbekannt verlaufe meist im Sand.  Und solange die Gesellschaft meine, dass gesetzliche Kontrollen nicht ausreichen, werden Stalleinbrüche wohl als gerechtfertigt gelten, so Gericke.

Auch die Politik war durch FDP-Politiker Hermann Grupe vertreten, der die niedersächsische Landwirtschaftspolitik der letzten Jahre in Frage stellte. Die Information der Gesellschaft über die Umstände in Land- und Tierwirtschaft seien zentral wichtig, doch Grupe distanzierte sich ausdrücklich von der Verwendung von „Zerrbildern“. Er wünsche sich mehr Sachlichkeit in der Debatte, weniger Anprangerung. Wichtig sei es, Vorwürfen gegen Tierquälerei die Gründe zu entziehen. Der FDP-Politiker erklärte seinen Ansatz, Anreize zu schaffen, um die Tierhalter zu ermutigen, mehr Tierwohlprojekte umzusetzen. Außerdem erklärte er, man müsse die „Deutungshoheit in der Gesellschaft durch Ehrlichkeit erreichen, gerade bei der jungen Generation“. Ehrliche Bilder, sachliche Darstellung – um Einbrüchen entgegen zu wirken, scheint dies grundlegend.

In der anschließenden Podiumsdiskussion wurden die vielen Fragen der Zuhörer geklärt und diskutiert. Stalleinbrüche sind ein emotionales Thema und viele Landwirte wissen, dass sie sich darauf vorbereiten sollten. Ein großes Dankeschön geht an die drei Referenten sowie an Herrn Prof. Währisch für die gelungene Moderation!

Donnerstag, 08 Juni 2017 / Veröffentlicht in Stellungnahmen

Gestern Abend zeigte Stern TV einen Beitrag zur Schweinehaltung. Im Beitrag sind Tierschutzverstöße zu sehen, aber auch falsche Aussagen sind enthalten. Daher haben wir eine Stellungnahme verfasst.

  1. Verstöße gegen geltende Gesetze sind nicht hinnehmbar. Dazu zählt u.a. die hier gezeigte Form der Nottötung von Saugferkeln. Nottötungen sind jedoch manchmal erforderlich, z.B. wenn Tiere verletzt oder schwer erkrankt sind. Diese müssen dann aber tierschutzgerecht mit Betäubung erfolgen. Genauso ist aber auch der Hausfriedensbruch der selbsternannten Tierschützer eine Straftat und muss geahndet werden.
  2. Die Behauptung, dass Sauen 44 % ihres Lebens in Kastenständen oder Ferkelschutzkörben eingesperrt werden ist falsch. Pro Zyklus sind es zwar etwa 40 % (etwa 4 Wochen in der Abferkelbucht und etwa 4,5 Wochen im Deckstall). Die restliche Zeit können sich die Sauen frei bewegen. Das Jahr vor der ersten Abferkelung verbringen die Sauen ohne Fixierung. Daher ist die obige Aussage falsch. Die Einzelhaltung wird betrieben, um das Verletzungsrisiko der Sauen zu reduzieren, eine erfolgreiche Einnistung der Embryonen zu gewährleisten und damit die Sauen die eigenen Ferkel nicht erdrücken. Die kurzzeitige Fixierung der Sau dient den Ferkeln zum Schutz. (Nähere Infos zur Einzelhaltung finden sie hier: https://massentierhaltung-aufgedeckt.de/index.php/aktuelles/142-kastenstand-urteilhttps://massentierhaltung-aufgedeckt.de/index.php/tierhaltung/schweinehaltung). Leider wurden die Vorteile der kurzfristigen Fixierung im Beitrag nicht erwähnt.
  3. Die vermeintlich zu engen Kastenstände sind nach aktuellem Recht zulässig. Das Urteil ist vor etwa einem halben Jahr gefällt worden und bezieht sich zunächst nur auf einen Betrieb. Eine bundesweite Umsetzung gibt es bisher noch nicht, hätte aber gewaltige strukturelle Brüche zur Folge, sodass kleine Betriebe vermutlich ausscheiden würden. Nähere Infos dazu finden Sie hier: https://massentierhaltung-aufgedeckt.de/index.php/aktuelles/142-kastenstand-urteil.
  4. Es ist wie beim Menschen auch beim Schwein möglich, Geburten einzuleiten. Nur weil ein Präparat im Stall vorhanden ist, heißt das nicht, dass alle Geburten vom Menschen eingeleitet werden. Vor allem ist der Vorwurf kurios, wenn die Aufnahmen in der Nacht entstanden sind und es angeblich keine Geburtsüberwachung gab. Wenn man Geburten einleitet, dann ja wohl so, dass die Abferkelung tagsüber stattfindet, denn jeder Landwirt ist an gesunden und vitalen Ferkeln interessiert.
  5. Bei der Betriebsgröße von 2400 Sauen ist es jedoch eher üblich, dass auch nachts eine Geburtsüberwachung stattfindet. Trotzdem ist es utopisch, dass man jede Geburt überwachen kann, auch wenn man als Betrieb alles dafür tut.
  6. Der Verbraucher will kleine Betriebe, eine effektive 24 Stunden Geburtsüberwachung ist aber im Familienbetrieb ohne Fremdarbeitskräfte utopisch.
  7. Leider passiert es aber, genauso wie auch in der freien Natur, dass nicht alle Ferkel überleben können. Die Überlebensrate ist im Stall jedoch sehr viel höher. Trotzdem ist es immer traurig, wenn vereinzelt Ferkel verenden, da sie zum Beispiel in der Eihülle gefangen sind.
  8. Problematisch wird es, wenn selbsternannte Tierschützer dies aber lieber filmen, statt zu helfen. Hier waren die kommerziellen Ziele wohl wichtiger, als das Tier zu retten. Dieses Phänomen ist beim Deutschen Tierschutzbüro ja mittlerweile schon bekannt. Außerdem sollten die Tierschützer sich fragen, ob sie durch ihr eindringen nicht erst Recht unnötigen Stress in den Stall gebracht haben.
  9. Wenn es den Aktivisten wirklich um Tierschutz ginge, hätte man nicht 5 Monate lang filmen müssen, sondern man hätte sofort einschreiten müssen. Anscheinend sind die kommerziellen Interessen beim Deutschen Tierschutzbüro aber größer. Dazu passt das Motto des Deutschen Tierschutzbüros doch perfekt: „Wir kämpfen für Tierrechte und gegen Massentierhaltung – Wir sind da, wenn Tiere uns brauchen!“ …. oder auch nicht.
  10. Leider war bei der anschließenden Diskussion kein Vertreter der Landwirtschaft dabei, sodass man von einer sehr einseitigen Berichterstattung sprechen kann.
Samstag, 20 Mai 2017 / Veröffentlicht in Allgemein

Greenpeace findet Antibiotikarückstände und multiresistente Keime in der Gülle. Der Skandal ist aber bei Greenpeace und in den Medien zu finden.

Greenpeace hat in 19 Gülleproben aus Schweineställen nach Antibiotikarückständen und multiresistenten Keimen gesucht. In 13 der 19 Proben stellte Greenpeace ESBL-bildende Bakterien fest. Sechs der 13 Proben wiesen mehrfachresistente ESBL-Bakterien auf. Außerdem wurden in 15 Proben Rückstände von Antibiotika gefunden. In elf Proben lagen die Rückstände oberhalb der Bestimmungsgrenze, in vier Proben unterhalb der Bestimmungsgrenze. Im Ergebnis zeigte sich jedoch, dass „in den Proben mit Nachweisen […] meist vergleichsweise niedrige Konzentrationen [von Antibiotikarückständen] gefunden [wurden]“. Diese Info wird jedoch nur in der Studie erwähnt, aber nicht in der Pressemeldung.

Da in der Tierhaltung bakterielle Erkrankungen auftreten können, werden nach tierärztlicher Verordnung Antibiotika eingesetzt. Die Wirkstoffe werden im Körper abgebaut und ausgeschieden. Natürlich können dabei auch resistente Erreger ausgeschieden werden. Genauso ist es auch beim Menschen, denn auch in kommunalen Abwässern und Krankenhausabwässern sind Antibiotikarückstände und multiresistente Keime zu finden. Oft in viel höherer Konzentration. Das ist oft das Hauptargument, warum Landwirte Klärschlamm nicht auf ihren Ackerflächen ausbringen wollen.

Wo ist also der Skandal?
Leider hat Greenpeace die Ergebnisse der Untersuchung in der Pressemeldung nicht eingeordnet und nicht erwähnt, dass die Rückstände von Antibiotika in der Gülle vergleichsweise gering sind. Das hat vermutlich mit der gesteigerten Spendenbereitschaft zu tun, wenn Greenpeace auf komplexen Fragen zu Antibiotikaresistenzen die einfache Antwort Nutztierhaltung gibt. Wünschenswert wäre es, wenn Greenpeace auch endlich das „One-Health-Prinzip“ anerkennt und nicht ständig die Schuld für Antibiotikaresistenzen nur der Tierhaltung zuschiebt. Mit den bisherigen Methoden verspielt Greenpeace nämlich seine Glaubwürdigkeit. Skandalös wird es aber, wenn Greenpeace in der Pressemeldung versucht, einen Zusammenhang zwischen den 25.000 Todesfällen in Europa und den Antibiotikaresistenzen in der Nutztierhaltung herzustellen, dabei aber verschweigt, dass dies vor allem auf die Humanmedizin zurückzuführen ist. Problematisch ist dabei vor allem die Tatsache, dass in der Originalstudie ausdrücklich darauf hingewiesen wird. So enthält die Studie die Aussage, dass die Auswirkung der multiresistenten Keime auf die Humanmedizin derzeit schwer zu beurteilen sei und die Herkunft der Keime nach einer Infektion kaum nachweisbar sei.

Skandalös finden wir aber auch, dass viele Medien die Aussagen der Pressemeldung von Greenpeace vor allem im Hörfunk fast vollständig übernommen haben, ohne die Ergebnisse nach guter journalistischer Pflicht erst zu recherchieren und dann einzuordnen.

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